{"id":1667,"date":"2018-12-21T19:50:46","date_gmt":"2018-12-21T18:50:46","guid":{"rendered":"https:\/\/freifunk-kitzingen.de\/?page_id=1667"},"modified":"2021-02-13T13:36:18","modified_gmt":"2021-02-13T12:36:18","slug":"satzung-des-freifunk-kitzingen-e-v","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/freifunk-kitzingen.de\/index.php\/satzung-des-freifunk-kitzingen-e-v\/","title":{"rendered":"Satzung des Freifunk Kitzingen e.V."},"content":{"rendered":"[vc_row][vc_column]<div class=\"center\"><div  class=\"swmsc_image_lightbox  image_center\" >\n\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"swmsc_image_lightbox_img\"><img alt=\"\" src=\"https:\/\/freifunk-kitzingen.de\/wp-content\/uploads\/2018\/12\/Satzung.jpg\" class=\"\" style=\"border-radius:5px;\" \/><\/div><\/div><\/div><div  class=\"swmsc_horizontal_line\" style=\"padding-top:80px;padding-bottom:80px;\">\n\t\t\t\t\t\t<span class=\"swmsc_horizontal_line_h_line\" style=\"border-bottom:2px solid #e6e6e6;\"><\/span>\n\t\t\t\t\t<div class=\"clear\"><\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div><div  class=\"swmsc_full_width_section\" style=\" background-color:#ffffff;background-size: auto;  padding-top:0px; padding-bottom:0px; margin-top:0px; margin-bottom:0px;  \">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"swmsc_container\">\t\n\t\t\t\t\t\t\t\n\t\t\t\t\t\t\t<div class=\"clear\"><\/div>\n\t\t\t\t\t\t<\/div>\t\n\t\t\t\t\t<\/div>[\/vc_column][\/vc_row][vc_row][vc_column width=&#8221;5\/6&#8243;]<div  class=\"clear swmsc_gap\" style=\"margin:30px 0 0 0;\"><\/div>[vc_column_text]\n<div class=\"textLayer\">\n<h2>Satzung \u201eFreifunk Kitzingen\u201c<\/h2>\n<div><em>Die Satzung wurde am 09.09.2018 von der Gr\u00fcndungsversammlung beschlossen. Aufgrund von\u00a0Auflagen durch das Registergericht wurde die Satzung am 08.12.2018 durch den Vorstand zuletzt\u00a0ge\u00e4ndert.<\/em><\/div>\n<\/div>\n<div><\/div>\n<div><em>Aus Gr\u00fcnden der leichteren Lesbarkeit wird in der nachfolgenden\u00a0<\/em><em>Satzung auf eine geschlechtsspezifische Differenzierung verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der\u00a0Gleichberechtigung f\u00fcr alle Geschlechter.<\/em><\/div>\n<div><\/div>\n<div><\/div>\n<div class=\"textLayer\">\n<h3>\u00a7 1 Name und Sitz des Vereins<\/h3>\n<div>Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201eFreifunk Kitzingen\u201c (im folgenden Verein genannt)<\/div>\n<div>Der Sitz des Vereines ist Kitzingen.<\/div>\n<div>Der Verein ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht W\u00fcrzburg einzutragen und tr\u00e4gt danach den\u00a0Namen \u201eFreifunk Kitzingen e.V.\u201c.<\/div>\n<div>Das Gesch\u00e4ftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.<\/div>\n<\/div>\n<div><\/div>\n<div><\/div>\n<div class=\"textLayer\">\n<h3>\u00a7 2 Zweck des Vereins, Gemeinn\u00fctzigkeit, Aufl\u00f6sung und Verm\u00f6gen.<\/h3>\n<div>Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung.<\/div>\n<div><\/div>\n<div>Zweck des Vereins ist die Erforschung, Anwendung und Verbreitung freier Netzwerktechnologien\u00a0sowie die Verbreitung und Vermittlung von Wissen \u00fcber Funk &amp; Netzwerktechnologien.<\/div>\n<div><\/div>\n<div>Die Verwirklichung des Vereinszwecks soll beispielsweise durch die Durchf\u00fchrung von Schulungen,\u00a0Kursen und Workshops, durch die Teilnahme der Mitglieder\u00a0an externen Kursen, Schulungen,\u00a0Konferenzen etc., durch die Ver\u00f6ffentlichung von Publikationen (Text oder\u00a0Audio, Video),\u00a0Softwareentwicklung, Hardwareentwicklung und den Aufbau einer f\u00fcr Schulungen und praxisnahe \u00dcbungs-, Schulungs- und Testzwecken geeigneten permanent errichteten Funk-\u00a0und Netzwerk-Infrastruktur geschehen. Die Benutzung und Auslastung der Infrastruktur kann Bestandteil von Tests sein, weshalb die Funk-\u00a0und Netzwerk-Infrastruktur f\u00fcr \u00dcbungs- und Testzwecke m\u00f6glichst so erstellt\u00a0werden soll,\u00a0dass Sie in Zeitr\u00e4umen ohne Schulungen und \u00dcbungen Last f\u00fchrt und damit zu m\u00f6glichst\u00a0realistischen Langzeit-\u00a0und Last-Tests im Rahmen des Vereinszweckes beitr\u00e4gt. Deshalb soll die Infrastruktur m\u00f6glichst so angelegt, dass sie den anderen ideellen Zwecken\u00a0dienen kann.<\/div>\n<div><\/div>\n<div>Weiterhin f\u00f6rdert der Verein ideell, materiell und\/oder finanziell:<\/div>\n<ul>\n<li>den Zugang zur Informationstechnologie f\u00fcr sozial benachteiligte Personen<\/li>\n<li>die Schaffung experimenteller Kommunikations- und Infrastrukturen sowie B\u00fcrgerdatennetzen.<\/li>\n<li>kulturelle, technologische und soziale Bildungs-\u00a0und Forschungsobjekte<\/li>\n<li>die F\u00f6rderung des ehrenamtlichen und gesellschaftlichen Engagements durch die Bereitstellung und den Betrieb von digitalen Infrastrukturen,<\/li>\n<li>die Veranstaltung regionaler, nationaler und internationaler Kongresse, Treffen und Konferenzen, sowie die Teilnahme der Mitglieder.<\/li>\n<\/ul>\n<div>Der Verein ist frei und unabh\u00e4ngig, er ist selbstlos t\u00e4tig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr satzungsgem\u00e4\u00dfe Zwecke\u00a0verwendet werden.<\/div>\n<\/div>\n<div class=\"canvasWrapper\"><\/div>\n<div>Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Vereinszweck fremd sind, oder durch\u00a0unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfige hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/div>\n<div>Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des\u00a0Vereins.<\/div>\n<div>Bei Aufl\u00f6sung der K\u00f6rperschaft f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Vereins an den Freifunk Rheinland e.V. oder an\u00a0eine andere steuerbeg\u00fcnstigte K\u00f6rperschaft oder K\u00f6rperschaft \u00f6ffentlichen Rechts, welche es\u00a0unmittelbar f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Zwecke verwenden darf.<\/div>\n<div>Ausscheidende Mitglieder haben keinen Anspruch auf das Vereinsverm\u00f6gen.<\/div>\n<div>\u00dcber die Aufl\u00f6sung des Vereins entscheidet eine Mitgliederversammlung, die eigens zu diesem Zweck\u00a0einberufen wird. Die Aufl\u00f6sung gilt als beschlossen, wenn eine Drei-Viertel-Mehrheit der abgegebenen Stimmen zustande kommt.<\/div>\n<div><\/div>\n<div><\/div>\n<h3>\u00a7 3 Mitgliedschaft<\/h3>\n<div>I. Neben der ordentlichen Mitgliedschaft im Verein besteht auch die M\u00f6glichkeit einer nicht\u00a0stimmberechtigten F\u00f6rdermitgliedschaft.<\/div>\n<div><\/div>\n<div>II. Die ordentlichen Mitglieder haben das Recht, an der Mitgliederversammlung des Vereins\u00a0teilzunehmen, Antr\u00e4ge zu stellen, und das Stimmrecht auszu\u00fcben. Juristische Personen \u00fcben ihr<\/div>\n<div>Stimmrecht durch bevollm\u00e4chtigte Vertreter aus. Das aktive Stimmrecht besitzen Mitglieder mit\u00a0Vollendung des 12. Lebensjahrs. Das passive Wahlrecht beginnt mit Vollendung des 18. Lebensjahrs.\u00a0Das passive Wahlrecht entf\u00e4llt f\u00fcr juristische Personen.<\/div>\n<div><\/div>\n<div>III. F\u00f6rdermitglieder k\u00f6nnen nat\u00fcrliche oder juristische Personen sein. Die F\u00f6rdermitglieder\u00a0unterst\u00fctzen die Aktivit\u00e4ten des Vereins aktiv bzw. finanziell. Sie sind nicht stimmberechtigt. Die\u00a0F\u00f6rdermitglieder erkl\u00e4ren bei Eintritt in den Verein verbindlich, in welcher Form sie die Aktivit\u00e4ten des<\/div>\n<div>Vereins unterst\u00fctzen wollen. F\u00f6rdermitglieder k\u00f6nnen bis zum 15. eines Monats f\u00fcr das Ende des laufenden Monats durch schriftliche Erkl\u00e4rung gegen\u00fcber dem Vorstand aus dem Verein austreten.<\/div>\n<div>F\u00f6rdermitglieder k\u00f6nnen bis zum 15. eines Monats f\u00fcr das Ende des gleichen Monats durch\u00a0schriftliche Erkl\u00e4rung gegen\u00fcber dem Vorstand ihre bei Eintritt gegebene Erkl\u00e4rung \u00e4ndern.\u00a0F\u00f6rdermitglieder, die einen besonders herausstehenden Beitrag zum Vereinszweck leisten, k\u00f6nnen<\/div>\n<div>vom Vorstand als \u201eSponsoren\u201c in Vereinsmedien, Publikationen und der \u00d6ffentlichkeit aufgef\u00fchrt werden. Die Entscheidung liegt im Einzelfall beim Vorstand.<\/div>\n<div><\/div>\n<div>IV. Jedes Mitglied hat einmal j\u00e4hrlich einen Jahresbeitrag zu leisten, dessen H\u00f6he und F\u00e4lligkeit in der Finanzordnung festgehalten sind. Die Finanzordnung wird von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit beschlossen und kann, unterj\u00e4hrig, wenn dies durch Gesetze erforderlich wird,<\/div>\n<div>vom Vorstand durch einstimmigen Beschluss ge\u00e4ndert werden. Auf Antrag kann der Vorstand\u00a0Mitgliedsbeitr\u00e4ge stunden und ganz oder teilweise erlassen. Die Finanzordnung des Vereins ist nicht Bestandteil der Satzung<\/div>\n<div>sondern eine allgemeine Arbeitsanweisung der Mitglieder an den Vorstand,<\/div>\n<div>wie dieser mit den finanziellen Resourcen des Vereins umgehen soll.<\/div>\n<div><\/div>\n<div>V. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss, Tod oder Annulierung.<\/div>\n<div>Der Austritt muss selbst oder durch\u00a0einen gesetzlichen Vormund durch Mitteilung in Textform an den Vorstand erkl\u00e4rt werden, E-Mail ist zul\u00e4ssig. Er wird mit Ende des Gesch\u00e4ftsjahres wirksam und muss\u00a0sechs Wochen (42 Tage) vor dessen Ablauf mitgeteilt worden sein. Auf Wunsch des Mitglieds kann die Wirksamkeit auch mit sofortiger Wirkung eintreten.<\/div>\n<div>Der Ausschluss erfolgt durch den Vorstand. Der Ausgeschlossene kann innerhalb eines Monats nach Zugang des Beschlusses Einspruch einlegen und die n\u00e4chste Mitgliederversammlung anrufen, von der die G\u00fcltigkeit des Ausschlusses mit Drei-Viertel-Mehrheit der abgegebenen Stimmen best\u00e4tigt oder der Ausschluss r\u00fcckg\u00e4ngig gemacht werden kann. Vom Zeitpunkt des Einspruchs bis zur Entscheidung \u00fcber den Ausschluss besteht die Mitgliedschaft weiter.<\/div>\n<div>Gilt ein Mitglied als vermisst und es kann aufgrund der Dauer oder Angaben aus dem\u00a0Verwandtenkreis als unwahrscheinlich angesehen werden, dass das Mitglied noch aufgefunden werden kann, kann dessen Mitgliedschaft durch den Vorstand annulliert werden. Wird\u00a0die Person,\u00a0welcher die Mitgliedschaft annulliert wurde, wieder aufgefunden, kann sie verlangen, dass die\u00a0Annullierung umgehend r\u00fcckg\u00e4ngig gemacht wird. Eine Nacherhebung der Beitr\u00e4ge ist f\u00fcr den\u00a0Zeitraum, in dem die Mitgliedschaft annulliert war, nicht vorgesehen.<\/div>\n<div><\/div>\n<div>VI. Die Mitgliederverwaltung obliegt dem Schatzmeister, er verwahrt die Mitgliederdaten\u00a0ausschlie\u00dflich auf verschl\u00fcsselten Speichermedien. Diese d\u00fcrfen nur f\u00fcr den Zeitraum der Bearbeitung\u00a0oder Verarbeitung entschl\u00fcsselt vorliegen.<\/div>\n<div><\/div>\n<div><\/div>\n<h3>\u00a7 4 Organe des Vereins<\/h3>\n<div><strong>I. Die Mitgliederversammlung<\/strong><\/div>\n<div>Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal j\u00e4hrlich statt. Die Mitgliederversammlung\u00a0findet grunds\u00e4tzlich \u00f6ffentlich statt, au\u00dfer die Versammlungsleitung, der Vorstand oder eines der anwesenden Mitglieder<\/div>\n<div>stellt einen Antrag die \u00d6ffentlichkeit auszuschlie\u00dfen und der Antrag wird mit<\/div>\n<div>einfacher Mehrheit angenommen.<\/div>\n<div>Der Vorstand hat eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung unverz\u00fcglich und unter genauer\u00a0Angabe von Gr\u00fcnden einzuberufen, wenn es das Interesse<\/div>\n<div>des Vereins erfordert oder wenn\u00a0mindestens ein Zehntel der ordentlichen Mitglieder dies schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gr\u00fcnde vom Vorstand verlangen.<\/div>\n<div>Die Leitung der Versammlung hat ein Mitglied des Vorstands oder ein von der<\/div>\n<div>Mitgliederversammlung bestimmter Versammlungsleiter.<\/div>\n<div>Die Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung werden in einem Protokoll niedergelegt und mit den\u00a0Unterschriften des Versammlungsleiters und des Protokollf\u00fchrers beurkundet.<\/div>\n<div>Der Mitgliederversammlung obliegen:<\/div>\n<ul>\n<li>Beschlussfassung \u00fcber alle den Verein betreffenden Angelegenheiten von grunds\u00e4tzlicher Bedeutung,<\/li>\n<li>Entscheidung \u00fcber fristgem\u00e4\u00df eingebrachte Antr\u00e4ge,<\/li>\n<li>Entgegennahme des Jahresberichtes des Vorstands,<\/li>\n<li>Entlastung des Vorstands,<\/li>\n<li>Wahl der Vorstandsmitglieder,<\/li>\n<li>Beschlussfassung \u00fcber Satzungs\u00e4nderungen; diese bed\u00fcrfen einer Zwei-Drittel-Mehrheit der abgegebenen Stimmen,<\/li>\n<li>eine \u00c4nderung des Zweckes des Vereins oder der diesbez\u00fcglichen Satzungsbestimmungen ist lediglich unter Beachtung der Vorschriften gem\u00e4\u00df \u00a72, Gemeinn\u00fctzigkeit, m\u00f6glich,<\/li>\n<li>Festsetzung der Mitgliedsbeitr\u00e4ge durch die \u00c4nderung der Finanzordnung,<\/li>\n<li>die Aufl\u00f6sung des Vereins gem\u00e4\u00df \u00a7 2 dieser Satzung.<\/li>\n<\/ul>\n<div>Fristen:<\/div>\n<div>Die Versammlung wird mindestens vier Wochen vor dem Versammlungstermin mit einer Mitteilung in Textform, vorrangig per<\/div>\n<div>Email, an die ordentlichen Mitglieder angek\u00fcndigt. Ein Antrag an die<\/div>\n<div>Mitgliederversammlung gilt als fristgerecht eingereicht, wenn er dem Vorstand sp\u00e4testens eine\u00a0Woche vor der Mitgliederversammlung in Textform zugegangen ist.<\/div>\n<div><\/div>\n<div><strong>II. Der Vorstand<\/strong><\/div>\n<div>Der\u00a0Vorstand des Vereins im Sinne des \u00a7 26 BGB besteht aus drei Personen:<\/div>\n<ul>\n<li>Der 1. Vorsitzende,<\/li>\n<li>der 2. Vorsitzende und<\/li>\n<li>der Schatzmeister<\/li>\n<\/ul>\n<div>Jeder von den Vorstandsmitgliedern vertritt allein den Verein gerichtlich und au\u00dfergerichtlich.<\/div>\n<div>Dar\u00fcber hinaus kann die\u00a0Mitgliederversammlung einen erweiterten Vorstand bestimmen und ihnen\u00a0bestimmte Aufgabengebiete zuweisen.<\/div>\n<div>Der Vorstand wird auf die Dauer von jeweils zwei Jahren gew\u00e4hlt. Nach Ablauf dieser Zeit bleibt er bis\u00a0zur Wahl eines neuen Vorstands kommissarisch im<\/div>\n<div>Amt.<\/div>\n<div>Scheidet ein Vorstandsmitglied w\u00e4hrend der Amtszeit aus, so haben die \u00fcbrigen Vorstandsmitglieder\u00a0eine Erg\u00e4nzung herbeizuf\u00fchren, die der Best\u00e4tigung durch die n\u00e4chste Mitgliederversammlung\u00a0bedarf.<\/div>\n<div>Die Vorstandsmitglieder \u00fcben ihr Amt ehrenamtlich aus.<\/div>\n<div>Dem Vorstand obliegen die laufende Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung, die Ausf\u00fchrung der Beschl\u00fcsse der\u00a0Mitgliederversammlung und die Verwaltung des\u00a0 Vereinsverm\u00f6gens.<\/div>\n<div>Der Vorstand kann zur Unterst\u00fctzung und Wahrnehmung seiner Aufgaben Vereinsmitglieder berufen, die entweder auf Dauer oder nur zur Erf\u00fcllung einer zeitlich begrenzten T\u00e4tigkeit Funktionen \u00fcbernehmen.<\/div>\n<div>Der Vorstand tagt mindestens einmal halbj\u00e4hrlich. Jedes Mitglied hat das Recht, an den Sitzungen des\u00a0Vorstands teilzunehmen. Die Ergebnisse der Sitzungen sind zu\u00a0dokumentieren. Die Dokumentation ist\u00a0in den Vereinsmedien zu ver\u00f6ffentlichen. Sollten einzelne Stellen aufgrund von Schutzinteressen nicht\u00a0ver\u00f6ffentlicht werden k\u00f6nnen, so sind diese zu schw\u00e4rzen bzw. soweit zu verallgemeinern, dass die\u00a0Schutzinteressen nicht verletzt werden. Schutzinteressen ergeben sich unter anderem aus den<\/div>\n<div>gestzlichen Regelungen, dieser Satzung und den Interessen des Vereins.<\/div>\n<div><\/div>\n<div><\/div>\n<h3>\u00a7 5 Schlussbestimmung<\/h3>\n<div>I. Der Vorstand ist befugt, redaktionelle \u00c4nderungen an dieser Satzung, insbesondere wenn sie einer\u00a0Auflage des Registergerichtes oder einer Beh\u00f6rde entsprechen, durchzuf\u00fchren. Zum Zwecke der Erlangung der Gemeinn\u00fctzigkeit oder der Eintragung des Vereins beim\u00a0Registergericht ist der Vorstand im Gr\u00fcndungsjahr berechtigt eigenverantwortlich \u00c4nderungen an\u00a0dieser Satzung vorzunehmen; Diese m\u00fcssen auf der n\u00e4chsten ordentlichen Mitgliederversammlung\u00a0best\u00e4tigt werden.<\/div>\n<div><\/div>\n<div>II. Die Gr\u00fcndungsmitglieder sind der \u00dcberzeugung, dass das Wirken des Vereines gemeinn\u00fctzigen\u00a0Zwecken im Sinne der Abgabenordnung dient. Wird dem Verein dennoch die Anerkennung der\u00a0Gemeinn\u00fctzigkeit verwehrt und kann die Gemeinn\u00fctzigkeit nicht durch \u00c4nderungen i. S. des \u00a7 5 I.\u00a0dieser Satzung hergestellt werden, besteht der Verein mit seinem Zweck fort und wirtschaftet vorerst\u00a0nach den\u00a0Vorgaben gem\u00e4\u00df \u00a7 2 dieser Satzung.\u00a0Es ist Aufgabe des Vorstandes, \u00c4nderungen der Abgabenordnung, sowie \u00c4nderungen der Auslegung\u00a0durch Beh\u00f6rden und Gerichte zu beobachten und auf eine sp\u00e4tere Anerkennung der Gemeinn\u00fctzigkeit\u00a0hinzuwirken.<\/div>\n[\/vc_column_text][\/vc_column][vc_column width=&#8221;1\/6&#8243;]<div  class=\"clear swmsc_gap\" style=\"margin:30px 0 0 0;\"><\/div><div   >\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"swmsc_icon_title swmsc_it_left\" style=\"margin-bottom:20px;\">\n\t\t\t\t\t\t\t<span>\n\t\t\t\t\t\t\t\t<h5 style=\"font-size:18px; color:18px;\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<i class=\"fa fa-file-pdf-o\" style=\"color:#444444;\"><\/i><a href=\"https:\/\/nextcloud.freifunk-kitzingen.de\/index.php\/s\/XLBA6bWo36rG4ii\" style=\"color:#444444;\" target=\"_blank\">Download als PDF (197 KB)<\/a>\n\t\t\t\t\t\t\t\t<\/h5>\n\t\t\t\t\t\t\t<\/span>\n\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>[\/vc_column][\/vc_row]\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>[vc_row][vc_column][\/vc_column][\/vc_row][vc_row][vc_column width=&#8221;5\/6&#8243;][vc_column_text] Satzung \u201eFreifunk Kitzingen\u201c Die Satzung wurde am 09.09.2018 von der Gr\u00fcndungsversammlung beschlossen. 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